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Flexspring-Rahmenservicevertrag

Gültig ab: 1. Mai 2018
Zuletzt aktualisiert: 1. Juni 2023

Dieser Rahmenvertrag regelt die Zugriffsrechte auf den Flexspring Data Integration Service ("Flexspring-Dienst"), wie unten definiert, sowie die Erbringung damit verbundener IT-Beratungsleistungen zwischen Flexspring Inc. ("Flexspring") und dem Kunden, der in dem von Flexspring erstellten Angebot (wie hierin definiert) oder in der dem Kunden zur Verfügung gestellten Dokumentation ("Kunde"). Flexspring und der Kunde werden einzeln als eine "Partei" und gemeinsam als die "Parteien". Bitte lesen Sie diese Vereinbarung, die Datenschutzrichtlinie und die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung. Zusammen bilden diese drei (3) Artefakte eine einheitliche Vereinbarung ("Vereinbarung").

1. DEFINITIONEN

  1. 1.1 "Zugangsdaten" bezeichnet einen Benutzernamen, eine Identifikationsnummer, ein Passwort, eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) oder eine andere Sicherheitstechnologie, die verwendet wird, um die Identität und Berechtigung einer Person für den Zugang und die Nutzung des Flexspring-Dienstes zu überprüfen;
  2. 1.2 "Autorisierte Nutzer" sind Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter des Kunden, die vom Kunden autorisiert sind, auf den Flexspring-Dienst zuzugreifen und ihn im Rahmen der dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung gewährten Rechte zu nutzen;
  3. 1.3 "Kundendaten" bezeichnet alle Daten des Kunden, die über den Flexspring-Dienst verarbeitet werden, sowie alle Daten, Dokumente oder IP, die dem Kunden gehören oder von ihm kontrolliert werden. Um Zweifel auszuschließen, umfassen Kundendaten keine Deliverables oder andere Informationen, die den Zugang oder die Nutzung des Flexspring-Dienstes durch oder im Namen des Kunden oder autorisierter Nutzer widerspiegeln;
  4. 1.4 "Leistungen" sind Datenmapping, Geschäftsregeln oder andere Anwendungslogik, die speziell für die Konfiguration des Flexspring-Dienstes gemäß den Anforderungen des Kunden entwickelt wurden;
  5. 1.5 "Dokumentation" bezeichnet alle Handbücher, Anweisungen oder anderen Dokumente oder Materialien, die Flexspring dem Kunden in beliebiger Form oder auf beliebigem Medium zur Verfügung stellt und die die Funktionalität, Komponenten, Merkmale oder Anforderungen des Flexspring-Dienstes oder der Flexspring-Materialien beschreiben, einschließlich aller Aspekte der Installation, Konfiguration, Integration, des Betriebs, der Nutzung, des Supports oder der Wartung;
  6. 1.6 "Datum des Inkrafttretens" ist das im Angebot angegebene Datum oder, wenn die Flexspring-Dienste online erworben werden, das Datum des Kaufs;
  7. 1.7 "Gebühren" bezeichnet die Gebühren, die für die Erbringung der Dienste durch Flexspring und für den Zugang zu und die Nutzung des Flexspring-Dienstes anfallen;
  8. 1.8 "Flexspring-Service" bezeichnet die von Flexspring entwickelte und betriebene Cloud-basierte Datenintegrationsplattform als Service, die als Brücke zwischen zwei oder mehr Online-Diensten fungiert und ihnen die Kommunikation, den Austausch und die Synchronisation von Informationen ermöglicht. Er umfasst auch verschiedene Online-Anwendungen, die dem Kunden zur Überwachung, Steuerung und Konfiguration der gehosteten Datenintegrationsdienste zur Verfügung gestellt werden können;
  9. 1.9 "Gesetz" bedeutet ein Gesetz, eine Verordnung, eine Regelung, eine Vorschrift, einen Kodex, eine Anordnung, einen Vertrag, ein Gewohnheitsrecht, ein Urteil, einen Erlass, eine sonstige Vorschrift oder eine Rechtsnorm einer Bundes-, Provinz-, Landes-, Kommunal- oder ausländischen Regierung oder eines Schiedsrichters, eines Gerichts oder eines Tribunals der zuständigen Gerichtsbarkeit;
  10. 1.10 "Flexspring-Materialien" bezeichnet die Dienste, die Dokumentation und die Flexspring-Systeme sowie alle anderen Informationen, Daten, Dokumente, Materialien, Arbeiten und sonstigen Inhalte, die von Flexspring oder einem Unterauftragnehmer in Verbindung mit den Flexspring-Diensten bereitgestellt oder verwendet werden oder anderweitig die Flexspring-Dienste oder Flexspring-Systeme umfassen oder sich auf diese beziehen. Zur Klarstellung: Zu den Flexspring-Materialien gehören die Deliverables und alle Informationen, Daten oder sonstigen Inhalte, die aus der Überwachung des Zugriffs des Kunden auf die Dienste oder deren Nutzung durch Flexspring abgeleitet werden (einschließlich Protokolle und Metriken zu Antwortzeiten, Ressourcennutzung, Ereignissen usw.), nicht jedoch die Kundendaten;
  11. 1.11 "Flexspring-Systeme" bezeichnet die informationstechnische Infrastruktur, die von oder im Namen von Flexspring bei der Bereitstellung des Flexspring-Dienstes und der Erbringung der Dienste verwendet wird, einschließlich aller Computer, Software, Hardware, Datenbanken, elektronischen Systeme (einschließlich Datenbankmanagementsysteme) und Netzwerke, unabhängig davon, ob sie direkt von Flexspring oder durch die Nutzung von Dienstleistungen Dritter betrieben werden;
  12. 1.12 "Person" bedeutet eine Einzelperson, eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft, eine Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, eine Regierungsbehörde, eine Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ein Treuhandvermögen, eine Vereinigung oder eine andere Einheit;
  13. 1.13 "Personenbezogene Daten" sind alle Informationen, die sich auf eine einzelne Person beziehen und diese identifizieren oder dazu verwendet werden können, sie allein oder in Kombination mit anderen personenbezogenen oder identifizierenden Informationen zu identifizieren, zu lokalisieren oder zu kontaktieren;
  14. 1.14 "Angebot" bezeichnet das Angebot, das Flexspring dem Kunden gegebenenfalls unterbreitet und das die Einzelheiten des Angebots von Flexspring in Bezug auf die Nutzung des Flexspring-Dienstes und der damit verbundenen Dienste enthält;
  15. 1.15 "Vertreter" bedeutet in Bezug auf eine Partei die jeweiligen Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, Berater, Vertreter, unabhängigen Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Dienstleister, Unterlizenznehmer und Rechtsberater dieser Partei und ihrer verbundenen Unternehmen;
  16. 1.16 "Dienste" bezeichnet die Datenintegrationsdienste, die von Flexspring bereitgestellt werden, um die Nutzung des Flexspring-Dienstes durch den Kunden zu ermöglichen und zu optimieren, sowie das Onboarding und andere Dienste, die aufgrund dieser Vereinbarung, insbesondere in Abschnitt 4, vorgesehen sind oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart werden;
  17. 1.17 "Materialien Dritter" bezeichnet Materialien und Informationen in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, einschließlich Open-Source- oder anderer Software, Dokumente, Daten, Geräte oder Komponenten des Flexspring-Dienstes, die nicht Eigentum von Flexspring sind;
  18. 1.18 Zusätzliche Begriffe und Ausdrücke, die in einem bestimmten Zusammenhang verwendet werden, werden an anderer Stelle in diesem Vertrag definiert und haben die ihnen ausdrücklich zugewiesene Bedeutung.

2. GELTUNGSBEREICH DES ABKOMMENS

3. LAUFZEIT UND DAUER

4. AUSFÜHRUNG DER DIENSTLEISTUNG

5. FINANZIELLE BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

6. VERPFLICHTUNGEN UND GARANTIEN VON FLEXSPRING

7. VERPFLICHTUNGEN UND GARANTIEN DES KUNDEN

8. UNTERSTÜTZUNG UND WARTUNG

9. SICHERHEITSMASSNAHMEN

10. SCHUTZ DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

11. VERTRAULICHKEIT UND GEISTIGES EIGENTUM

12. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

13. ENTSCHÄDIGUNG

14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

15. GEWALTSAME ÜBERGRIFFE

16. KÜNDIGUNG

17. WIRKUNG DER KÜNDIGUNG ODER DES ABLAUFS

18. GELTENDES RECHT UND BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

19. NACHRICHTEN

20. VERSCHIEDENES

21. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN, DIE AUF DEM MARKTPLATZ ADP ERWORBEN WERDEN

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